Das Cartell

© Schneeweiß-Arnoldstein, 25. Mai 2001

Deutscher Cartellverband (CV): Pressemitteilung vom 21. Mai 2001

EU-Sanktionen gegen Holland wegen der Euthanasie-Gesetze gefordert

Im Wortlaut von: http://www.cartellverband.de/frame62.htm

Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) fordert Sanktionen der EU gegen die Niederlande

Mit ihrem Euthanasiegesetz haben die Niederlande das gemeinsame moralische Fundament der EU verlassen. Darüber dürfen die übrigen 14 Staaten nicht ohne Konsequenzen hinweggehen und sich nicht auf verbale Proteste beschränken. Diese Forderung erhob Karlheinz Götz, der Vorsitzende des größten Studenten- und Akademikerverbandes in Deutschland (CV) in seiner Rede zum 125-jährigen Bestehen des CV-Pfalz auf dem Hambacher Schloß, das 1832 Schauplatz der großen studentischen Demonstration für verfassungsrechtliche Freiheit war.

Die Niederlande sind unter Fristsetzung zur Rücknahme der Sterbehilfe-Gesetze aufzufordern. Dazu sind alle möglichen Sanktionen anzuwenden; die erforderlichen Schritte sind baldmöglichst einzuleiten, zumal Belgien bereits ähnliche Gesetze plant. Besondere Sorgen bereitet es dem CV, dass selbst Kinder ab 12 Jahren die Tötung beantragen dürfen. Das menschliche Leben muss in allen Staaten der EU als unbedingter und höchster Wert gelten; es darf nicht "Zumutbarkeitserwägungen" unterworfen werden. Die EU hat gegen Österreich, eines der wenigen Länder, in dem die Menschenrechtskonvention Verfassungsrang hat, Schritte unternommen, ohne das tatsächliche Vorgehen der neuen Regierung abzuwarten. In den Niederlanden ist nun sogar ein konkreter Schritt erfolgt, der eklatant im Widerspruch zu der Werteordnung steht, auf der Europa aufgebaut und weiter zusammengeführt werden soll. Mitwirkungs- und Stimmrechte eines Mitgliedsstaates können und müssen ausgesetzt werden, wenn er derartige Grundsätze so schwerwiegend verletzt.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der europäischen Grundrechte, die unter Führung des ehemaligen Bundespräsidenten Herzog gerade erst formuliert wurde, verpflichten alle Regierungen zum Schutz des menschlichen Lebens. Wer dies nicht mehr respektiert, stellt sich selbst außerhalb der EU und gefährdet ein weiteres Zusammenwachsen der Staaten Europas. Voraussetzung dafür ist nämlich das gegenseitige Vertrauen und die Gewissheit, dass in allen Ländern die gleichen fundamentalen Grundsätze gelten.

Die geforderten Sanktionen richten sich nicht gegen Regelungen, die allein darauf abzielen, Leiden durch die Verabreichung von Schmerzmitteln zu lindern, und eine Begleitung auf dem letzten Weg des Menschen zu ermöglichen.

Eine Legalisierung der Tötung durch Ärzte aber missbraucht einen Berufsstand; die Menschen sind physisch und psychisch darauf angewiesen, dem Arzt Vertrauen entgegenbringen zu können. Wir befürchten, dass derartige Gesetze einen sozialen und ökonomischen Kollektivdruck auf ältere, kranke und behinderte Menschen in der Gesellschaft ausüben werden.

Wer alte barbarische Formeln zum Wert oder Unwert eines bestimmten Lebens wiederbelebt, schafft Raum für Ideen, die Europa in furchtbare Katastrophen geführt haben. Wer Leben zur Disposition stellt, schafft Raum für die Definition überflüssigen Lebens und damit für Selektion. Beim Lebensschutz darf aber das Einfallstor für bewertende Kriterien nicht einmal einen Spalt breit geöffnet werden.

Gefordert ist vielmehr eine durch Mitmenschlichkeit und Gottesfurcht geprägte Solidarität mit allem Leben - auch mit der Biosphäre als dessen Grundlage. Der CV sieht sich mit seinen Forderungen in Übereinstimmung mit den Kirchen. Diese verwerfen das neue Gesetz als inakzeptabel und unvereinbar mit dem Grundprinzip, alles Leben zu schützen.

„Der CV steht für den Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zu seinem Ende.“ Dies versicherte der Vorortspräsident des Cartellverbandes Nikolaus Harbusch dem CSU-Landesgruppenchef Michael Glos bei einem Gedankenaustausch im Berliner Reichstag in der vergangenen Woche.

CV-Rat