Das Cartell
Das Cartell

© Schneeweiß-Arnoldstein, 2. und 17. Juli 2002

Causa Klestil

Madame Pompadour* und der Staatsanwalt

Des Staatsanwalts Interesse für „Madame Pompadours”* Kleiderschrank

Schenkt man der Illustrierten „News”, Nr. 25/2002, 20. Juni 2002, S. 13, Glauben, ist eine „weitere” (!) anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingetroffen: „Danach soll sich die Firma Escada durch Gratislieferungen von Kleidern an die ‚Beamtin Klestil-Löffler … einen geldwerten Vorteil in die Richtung verschafft haben, dass sie für die hohe Werbewirkung keine Geldmittel aufwenden musste‘“, so Klestils „Sprachrohr an das Volk”.

Angezeigt wurden, so das Facsimile in „News“, Dr. Margot Klestil Löffler und Cbr. Dr. Thomas Klestil, beide 1190 Wien, Hohe Warte 36, sowie Escada Moden GmbH, 1010 Wien, Graben 26, wegen § 304 StGB. — „News” vermutet hinter dieser Anzeige eine „Kampagne” gegen Klestil-Löffler und verweist auf diesbezügliche Dementi der Beamtin des Außenministeriums.

Dabei wird Cbr. Ernst Hofbauer in seinem Bestseller „Unsere Klestils” (S. 115) durchaus deutlich: „Große Abendrobe bekommt Margot Klestil-Löffler zu Repräsentationszwecken geliehen. Seit Ende der neunziger Jahre darf die Gattin des Bundespräsidenten ihre bis zu 100.000 Schilling teuren, prunkvollen Luxuskleider daheim behalten. Eine sanfte Umschreibung für Werbegeschenke an die Gemahlin des Bundespräsidenten, die als Leiterin des Büros des Generalsekretärs im Außenministerium in der Dienstklasse VII damals 38.000 Schilling netto verdient hat.”

Ob diese „Werbegeschenke” (so es überhaupt so war) der Schenkungs- bzw. Einkommensteuer unterliegen, ist von den Finanzbehörden zu prüfen, nicht von den Gerichten. Sollte man diesfalls eine Versteuerung vergessen haben (auch eine bloße Leihe verschafft einen geldwerten Vorteil), wäre dies wohl eiligst nachzuholen.

Und tatsächlich: Die Zahl der staatstragenden Kleidchen ist eine nicht unbeachtliche. Bezeichnend allerdings, daß die Blättchen aus der „News”-Gruppe die schönsten Bildchen der Primadonna („First Lady” auf italienisch?) zeigen.

Man ziehe die Klagsfreudigkeit Cbr. Thomas Klestils (und seiner „Zweitfrau”) gegen Cbr. Ernst Hofbauer in Betracht und bemerke, daß dieser Passus nicht Gegenstand einer Klage war.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Wien traf eine derartige Anzeige gegen Dr. Margot Klestil-Löffler am 7. Juni 2002 (Aktenzahl 29 St 226/02t) tatsächlich ein. Die Erledigung (i. e. Einstellung nach § 90 StPO) erfolgte so prompt, wie man sich dies von der Staatsanwaltschaft auch in anderen Fällen nur erträumen kann: Am 11. Juni war alles im Sinne der Angezeigten erledigt. Ein bloßer Verdacht — abstrakt gesprochen —, „jemand habe keine Steuern gezahlt“, würde nicht bewirken, daß eine Weiterleitung an die Finanzbehörden durch die Gerichte erfolgte, dies „müßte schon der anonyme Anzeiger selbst tun“.