© Schneeweiß-Arnoldstein, 24. April 2002
Österreichischer Cartellverband — Prinzip Katholizismus
E. v. K. Ö. St. V. Glückauf Leoben wird nachgesagt, nicht nur einen Protestanten aufgenommen und dem Verband (als Katholiken) gemeldet zu haben, sondern ihn zudem als Verbindungsvertreter zur kommenden CVV im Mai 2002 entsenden zu wollen. Würde er zugelassen, faßte die CVV Beschlüsse, die (wegen der rechtswidrigen Zusammensetzung) als nichtig zu betrachten sind, was (in der Hauptwirkung) dazu führte, daß finanzielle Aufwendungen nur in dem Ausmaß aus Verbandsgeldern möglich wären, als sie für die Einhaltung rechtlich zwingender Verpflichtungen (die zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzukündigen wären) nötig sind.
Klarstellend äußert man sich bei Glückauf dahingehend, daß Glückauf keinen Protestanten als Katholiken ausgegeben habe, folglich im Gesamtverzeichnis auch kein Nicht-Katholik (e. v. Glückauf) eingetragen sei.
Man habe allerdings dem ÖCV eine verbindungsfremde Person (evangelischer Konfession) als Senior gemeldet (der vereinsrechtlich als vereinsfremde Person nicht Vereinsobmann = Senior sein kann). Eine endgültige Entscheidung über eine Entsendung als Vertreter zur CVV sei einem noch ausstehenden CC vorbehalten, bei dem man das Für und Wider nochmals abwägen würde. Die Intention sei von der Activitas ausgegangen, eine Provokation oder ein Eklat auf der CVV sei nicht beabsichtigt. Verbandsseitig sei man jedenfalls noch nicht angesprochen worden.
Die Diskussion sei aus einer Vernetzung mit einem zweiten Verein entstanden, dem Protestanten angehören können (und auch angehören). Verbindungsintern gehe es um eine Gleichbehandlung ohne Unterschied der Konfession. (Was nur dadurch geschehen kann, daß es de facto zu einer derart engen Verknüpfung von Glückauf Leoben und dem Zweitverein gekommen ist).