Das Cartell
Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG

Kainzinger-Webern begehrt zum Beitrag 
„Kommt eine schwule Landsmannschaft ‚Tegetthoff“?
untenstehende Mitteilung

Bild: Ausriß aus der „Panthera“, dem Tuntenball-Magazin, Ausgabe Februar 2016, Seite 17
 

„Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Auf der Website www. couleurstudent.at wurde am 13. August 2025 (ergänzt am 16. August 2025) ein Artikel mit der Überschrift "Kommt eine schwule Landsmannschaft "Tegetthoff"?" veröffentlicht, in welchem der Antragsteller Domenik Kainzinger-Weber unter anderem attestiert wird, "die Nähe zu halb so alten Burschen" zu suchen. Der Antragsteller sieht darin den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt und seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Er hat deswegen Anträge nach dem MedienG gestellt. Ein Verfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Abt 116, am 31. August 2025"