Das Cartell
Erzbischof Kothgasser lehnt Auszeichnung von Abtreibungsorganisatorin Burgstaller ab

Es zählt zur politischen Tradition, daß das Land anläßlich definierter Jubiläen Landesauszeichnungen verleiht. Zum 70. Geburtstag des Salzburger Erzbischofs trug das Land Salzburg dem Jubilar das Großen Ehrenzeichens des Landes Salzburg, verliehen durch Frau SPÖ-Landeshauptmann Gabi Burgstaller, an. Doch Exzellenz Kothgasser lehnte ab: Keine Ehrung aus den Händen Burgstallers wegen deren Organisation von Abtreibungsstätten an den Salzburger Landeskliniken. Das Ehrenzeichen möge doch der Salzburger (SPÖ-)Landtagspräsident Johann Holztrattner überreichen, was Burgstaller wiederum ablehnte. – Eine begrüßenswerte, selten klare Stellungnahme eines österreichischen (Erz-)Bischofs, lavierte doch auf degoutante Weise in dieser Frage erst unlängst (3. Dezember 2006 in der ORF-Pressestunde) der Wiener Kardinal Schönborn (siehe „Kardinal Schönborns Ja zur Abtreibung“).

Bezeichnend die vormals katholische „Kleine Zeitung“ vom 24. Mai 2007, die vor der Ablöse des intellektarmen Bischofs Weber wohl aus Angst vor dem Einfluß eines wieder katholischen steirischen Bischofs vom Katholischen Pressverein „verselbständigt“ wurde: Thomas Götz („Kleine Zeitung“, Kommentar Seite 10, „Ämterkollission“) will wissen, daß „die Entscheidung des Bischofs (…) ein Mißverständnis“ sei, denn in Österreich gelte die „Fristenregelung, die es gestattet, Kinder bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abzutreiben“ und „Soll das Recht nicht nur auf dem Papier bestehen, muß es auch Einrichtungen geben die Abtreibungen vornehmen“.

In der NS-Zeit gab es die Nürnberger Rassegesetze – geltendes, niedergeschriebenes Recht wie die „Fristenregelung“. Und „soll das Recht nicht nur auf dem Papier bestehen, muß es auch Einrichtungen geben“. Richtig Herr Götz: Es gab sie ja, die Konzentrationslager. Ein prachtvolles Blatt, so eine „Kleine Zeitung“.