Das Cartell

© Schneeweiß-Arnoldstein, 5. Mai 2002

Österreichischer Cartellverband — Prinzip Religio

Kein Frischfleisch für Opi

Die kommende Cartellversammlung wird sich mit einem begrüßwerten Antrag e. v. KaV Bajuvaria im ÖCV befassen, der die Beibehaltung des Kinderschutzparagraphen (§ 209 StGB) fordert, sowie mit dem Wunsch nach verstärktem Schutz von Mädchen (Gleichstellung im § 209 StGB).

Der § 209 des Strafgesetzbuches stellt gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr mit Knaben/Burschen unter 18 Jahren dann unter Strafe, wenn der ältere der beiden das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei dem zwischen Lesben und Mädchen gilt die (die Mädchen diskriminierende) Bestimmung, daß Mädchen auch zwischen 14 und 18 Jahren Freiwild bleiben.

Man will hier offenbar — den Glaubensgrundsätzen und dem Anstand entsprechend — den Bestrebungen der Linken entgegentreten, die trotz des bekannten Konnexes zwischen Pädophilie (Kinderschändung) und Homosexualität (siehe zB www.dokumentationsarchiv.at/Homos/) Jugendliche dem Zugriff von perversen Erwachsenen freigeben wollen, weil nun einmal die vom § 209 als Täter Angesprochenen (wie zB beim Kinderschänderring von Bad Goisern) 35 Jahre und älter sind.

Verblüffend (trotz seines Euthanasie-Ergusses) die Äußerung des ehemaligen ho. Phil-X von Babenberg Wien, Cbr. Andreas Feiertag, im Rheno-Danuben-Forum (man beachte die EU-konforme Sprachprimitivierung durch generelle Kleinschreibung):
der antrag, der öcv möge sich nicht nur für eine beibehaltung dieses so genannten homosexuellenparagrafen (der bisher nur schwule betrifft [Anm: es betrifft auch Lesben, wenn sie sich Mädchen unter 14 Jahren auswählen]) aussprechen, sondern auch noch für seine ausweitung auf lesben, stellt in meinen augen nicht nur eine missachtung der eu (hat sich der öcv nicht irgendwann einmal zur eu bekannt?) dar, sondern auch eine der menschenrechte. ein generelles schutzalter für sexuellen verkehr (zwischen verschiendenen geschlechtern) gibt es bereits, das ist auch notwendig und gut so. warum aber soll es ein anderes schutzalter für gleichgeschlechtlichen verkehr geben? ist das nicht diskriminierend? soll der öcv diskriminieren? ist das unser gesellschaftspolitischer auftrag? ich bin für die ablehnung dieses antrags.

Interessant wird auch sein, wie sich der ho. Senior Rugiae verhalten wird: Widmet er sich im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung auf der Rugen-Bude nun theoretisch den wesentlichen Fragen des Katholizismus: „‚Homoehe‘ und § 209 — Naturrecht oder Menschenrecht” mit ausgewiesenen Exponenten der Schwulenfreundlichkeit, ua Feri Theirry, der zwecks Abschaffung des Kinderschutzparagraphens durch die ÖVP tourte — aus persönlichem Verständnis, wie wir aus seinem öffentlichen „Schwulen-Outing” wissen.